Berufliche Aus- und Fortbildung dürfen in Präsenz stattfinden und allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben empfohlen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
Find out more »Am 09.10.2020 führen wir im Golf & Yachtclub Gut Minoritenhof bei Sinzing eine Führungskräfteschulung zum betrieblichen Notfallmanagement, inkl. Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Ausbildung durch.
Find out more »Rechte und Pflichten des Betriebsrats in der Arbeitssicherheit, erst wenn der Betriebsrat weiß, welchen Auftrag, welche Aufgaben und Pflichten er in der Arbeitssicherheit hat, kann er dabei auch seine Rechte richtig wahrnehmen.
Find out more »Erwerb der Qualifikation und Beauftragung für Flurförderzeuge gemäß DGUV-V68 und DGUV Grundsatz 308-001.
Find out more »Nach dem Arbeitsschutzgesetz §10 bzw. DGUV V1 § 22 sind betriebliche Maßnahmen zu planen, §20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragte22 Notfallmaßnahmen, § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer inkl. der Berücksichtigung nach DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer.
Find out more »Der Unternehmer hat die Versicherten mindestens einmal im Jahr nach der DGUV V1 §4 über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Find out more »Erwerb der Qualifikation und Beauftragung für Hallen-, Portal-, Kragarm- bzw. Säulenkrananlagen etc. laut DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Grundsatz 309-003.
Find out more »Erwerb der Qualifikation und Beaufreagung gemäß der DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen.
Find out more »Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. „Einführung“ in die passende und kompakte betriebliche Arbeitsschutzorganisation laut DGUV 1 §2 Grundpflichten des Unternehmers.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
Find out more »Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
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