PSA gegen Absturz-Schulung

Schulung und Qualifikation für die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
gegen Absturz

Grundlage

Laut DGUV V1 – § 31 Besondere Unterweisungen d.h. für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Hier hat der Unternehmer die jeweiligen Benutzer und Mitarbeiter zu unterweisen inkl. der Inhalte der DGUV Regel 112-198 + DGUV Regel 112-199 und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

§ 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Fazit, Wirksamkeitskontrollen sind Überprüfungen der Wirksamkeit der im Betrieb festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie umfassen die technischen, organisatorischen und die personenbezogenen Maßnahmen einschließlich der Einhaltung der im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen festgelegten Verhaltensregeln und Qualifikationstiefe.

Technische Regel für Betriebssicherheit 2121

Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen

Die TRBS 2121 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die durch Absturz von Personen bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln oder beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen entstehen können. Sie benennt beispielhaft Maßnahmen, die zum Schutz von Personen bei Tätigkeiten im Gefahrenbereich angewendet werden können. Diese Technische Regel beschreibt die übergeordneten Zusammenhänge und Vorgehensweisen für das Gefahrenfeld Absturz von Personen.

Prinzipiell hat der Arbeitgeber vor jeder Aufnahme einer Tätigkeit eine Bewertung vorzunehmen. Hierbei sollte man präventiv nach dem S.T.O.P.-Prinzip vorgehen, d.h.  die Abkürzung S.T.O.P steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung.

Das S.T.O.P-Prinzip wird oft auch als S.T.O.P.-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet.

Nutzen

Der Grundlehrgang unterrichtet die Teilnehmer über die sichere Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, um Abstürze und Unfälle mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden. „Wichtiger Hinweis“, diese DGUV Regel findet „keine“ Anwendung für die Verwendung von Notfallmaßnahen, Bergsportausrüstungen und Industriekletterer. Für die Schulung werden die gestellten internen Betriebsmittel verwendet, somit ist der Bezug bzw. die Handhabung zum weiteren sicheren Umgang und Benutzung jederzeit gegeben.

Zielgruppe

Mitarbeiter die die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz verwenden müssen.

Ziel

Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h.  WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN

Abschluss

Teilnahmebescheinigung von der AD Crew

Inhalte

Theoretische Ausbildung

  • Rechtsgrundlage und gesetzliche Hintergründe
  • Nutzungsvoraussetzungen, Sicherungspflicht, Begriffsbestimmung
  • Hängetrauma, Erste Hilfe, Rettungskonzept
  • Einsatzprüfung, Sicherheitseinrichtungen
  • Fallbeispiele
 

Praktische Ausbildung

  • Einweisung und Handhabung in die PSA gegen Absturz
  • Gefährdungen und Eigenschutz
  • Praktische Übungen

Dauer

Laut Beschreibung, siehe Details

Ausbildungsort

Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.

Termin

Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.

Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.

Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.

Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.

Preise

Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Wikipedia)

Aktuelle Schulungstermine

Jetzt gleich anmelden! Gerne erstellen wir Ihnen auch individuelle Inhouse-Schulungsangebote.

Apr 2025
04 April 2025

Schulung und Qualifikation für die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz

Laut DGUV V1 - § 31 Besondere Unterweisungen d.h. für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Hier hat der Unternehmer die jeweiligen Benutzer zu unterweisen inkl. der Inhalte der DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199.

vor Ort im jeweiligen Betrieb I Inhouse-Schulung, Bayern Deutschland
Google Karte anzeigen

Wir schulen z. B. in Regensburg | Regenstauf | Neutraubling | Obertraubling | Kelheim | Amberg | Weiden | Schwandorf | Ingolstadt| Nürnberg | München | Passau | Straubing | Landshut | Deggendorf | Neumarkt | Hof | Bayreuth | Augsburg | Burgweinting | Bad Abbach | Wörth an der Donau | Hausen | Nittendorf |Schierling | Langquaid | Wenzenbach | Maxhütte-Haidhof |Kallmünz | Teublitz | Siegenburg uvm.

Sie Haben Fragen?

Gerne sind wir für Sie da.
Rufen Sie uns an.

+49 (0)170 7883936