Der Betreiber eines Aufzugs hat weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlage. So muss er laut BetrSichV u. a. gewährleisten, dass die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig erfolgt und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden.
Find out more »Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dieses hat nach den Vorgaben der DGUV und ASR A2.2 zu erfolgen.
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Find out more »Wir führen in der KW 35/23 im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg ****s eine Führungskräfteschulung zum betrieblichen Notfallmanagement, inkl. Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Ausbildung durch.
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