Die Rangordnung (Hierarchie) im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt die rechtliche Bindungswirkung.
Hier ist die Reihenfolge von der höchsten zur niedrigsten Verbindlichkeit:
DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
Rechtlicher Status: Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Verbindlichkeit: Absolut rechtsverbindlich für Unternehmer und Versicherte.
Konsequenz: Verstöße können mit Bußgeldern oder Regressansprüchen geahndet werden.
DGUV Regeln
Rechtlicher Status: Konkretisierungen von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und DGUV Vorschriften.
Verbindlichkeit: Vermutungswirkung (Präsumtionswirkung).
Konsequenz: Wer sie einhält, geht auf Nummer sicher. Abweichungen sind erlaubt, wenn die gleiche Sicherheit anderweitig nachgewiesen wird.
DGUV Informationen
Rechtlicher Status: Unverbindliche Broschüren, Leitfäden und Praxishilfen.
Verbindlichkeit: Rechtlich nicht bindend.
Konsequenz: Sie dienen als Hilfestellung und enthalten Empfehlungen zur praktischen Umsetzung im Betrieb.
DGUV Grundsätze
Rechtlicher Status: Maßstäbe und Verfahrensregeln für spezifische Prüfungen oder Schulungen.
Verbindlichkeit: Bindend für die Durchführung dieser spezifischen Verfahren (z. B. für Prüfaktoren oder Ärzte).
Konsequenz: Sie stehen parallel als verfahrenstechnische Richtlinien im System, haben aber für den allgemeinen Betriebsimpulsschutz keine direkte Gesetzeskraft wie Vorschriften.










