Was müssen Sie aktuell als Unternehmer berücksichtigen?
Derzeit gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, d.h. die nachstehenden Regelungen gelten ab dem 03. April 2022.
„Die jeweilige aktuelle Pandemielage gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen bei Bedearf zu beachten.
Berufliche Aus- und Fortbildung dürfen zur Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Präsenz stattfinden, bzw. allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben empfohlen.
Covid-19-Betriebsanweisungen
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