

Arbeitsschutz
Betriebsräte fit zum Thema Arbeitsschutz machen …
Ziel und Anwendungsbereich laut § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG Die Gestaltungmöglichkeiten des Betriebsrats sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift des vierten Teils