Die drei Betreuungsmodelle
Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, können dabei aber zwischen verschiedenen Modellen wählen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Betreuungsmodellen unterschieden:
– Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und anlassbezogene Betreuung)
– Betriebe mit 11-50 Beschäftigten
Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
– Betriebe mit über 50 Beschäftigten
Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
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