Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer gem. dem Sozialgesetzbuch § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer gem. dem Sozialgesetzbuch § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.