Einweisung in die PSA gegen Absturz

PSA gegen Absturz

Schulung, Unterweisung, Training und Qualifikation für die richtige Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz

Grundlage

Laut DGUV V1 – § 31 Besondere Unterweisungen d.h. für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Der Unternehmer hat folgende Inhalte zur Thematik bei der Mitarbeiterunteweisung zu berücksichtigen:

Grundlagen zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen

Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte, d.h. die Berücksichtigung der

Weitere wichtige Informationen sind womöglich laut der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen:

Prinzipiell hat der Arbeitgeber vor jeder Aufnahme einer Tätigkeit eine Bewertung vorzunehmen. Hierbei sollte man präventiv nach dem S.T.O.P.-Prinzip vorgehen, d.h.  die Abkürzung S.T.O.P steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung.

Das S.T.O.P-Prinzip wird oft auch als S.T.O.P.-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet.

Nutzen

Der Grundlehrgang unterrichtet die Teilnehmer über die sichere Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, um Abstürze und Unfälle mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden. „Wichtiger Hinweis“, diese DGUV Regel findet „keine“ Anwendung für die Verwendung von Bergsportausrüstungen und Industriekletterer. Für die Schulung werden die gestellten internen Betriebsmittel verwendet, somit ist der Bezug bzw. die Handhabung zum weiteren sicheren Umgang und Benutzung jederzeit gegeben.

Zielgruppe

Mitarbeiter die die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz verwenden müssen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 
 
 
 

Hier stellen wir Ihnen exemplarisch den Ablauf einer Schulung vor.

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