Schulung, Unterweisung, Training und Qualifikation für die richtige Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
Grundlage
Laut DGUV V1 – § 31 Besondere Unterweisungen d.h. für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Der Unternehmer hat folgende Inhalte zur Thematik bei der Mitarbeiterunteweisung zu berücksichtigen:
- DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturz-schutzausrüstungen
Grundlagen zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte, d.h. die Berücksichtigung der
Weitere wichtige Informationen sind womöglich laut der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen:
- DGUV Information 204-011 Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetraum
- DGUV Information 212-001 Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
Prinzipiell hat der Arbeitgeber vor jeder Aufnahme einer Tätigkeit eine Bewertung vorzunehmen. Hierbei sollte man präventiv nach dem S.T.O.P.-Prinzip vorgehen, d.h. die Abkürzung S.T.O.P steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung.
Das S.T.O.P-Prinzip wird oft auch als S.T.O.P.-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet.
Nutzen
Der Grundlehrgang unterrichtet die Teilnehmer über die sichere Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, um Abstürze und Unfälle mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden. „Wichtiger Hinweis“, diese DGUV Regel findet „keine“ Anwendung für die Verwendung von Bergsportausrüstungen und Industriekletterer. Für die Schulung werden die gestellten internen Betriebsmittel verwendet, somit ist der Bezug bzw. die Handhabung zum weiteren sicheren Umgang und Benutzung jederzeit gegeben.
Zielgruppe
Mitarbeiter die die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz verwenden müssen.