Grundlage
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft nach § 10 MuSchG in einer anlassunabhängigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können. Dies ist nach § 14 Mutterschutzgesetz schriftlich zu dokumentieren.
Nutzen
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. RECHTSSICHERHEIT für die jeweiligen Unternehmer und Führungskräften!
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführung, Prokuristen und Führungskräfte aus allen Bereichen
Ziel
Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN
Abschluss
Teilnahmebescheinigung von der AD Crew
Inhalte
- Verantwortung und Rechtssicherheit
- Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle
- Fallbeispiele
Das neue Mutterschutzgesetz
- Überblick: Was hat sich geändert? Ziele der Änderungen z.b. Corona COVID-19
- Anwendungsbereich des MuSchG
- Wichtige Begriffe – u.a. „unverantwortbare Gefährdung“
- Die gesetzlichen Bestimmungen für die praktische Umsetzung
Die drei Schutzbereiche – wo überall greift das MuSchG?
- Gesundheitsschutz
- Kündigungsschutz
- Entgeltschutz
Umgang mit Gefährdungen und Gefährdungsbeurteilung
- Was ist konkret zu beachten?
- Zentraler Begriff „unverantwortbare Gefährdung“
- Das Spektrum der möglichen Gefährdungen
- Gefährdungsbeurteilung richtig erstellen
Das MuSchG in der Praxis
- Beispiele aus der Praxis – Fragen der Teilnehmer – Abschlussdiskussion
Dauer
Laut Beschreibung, siehe Details
Ausbildungsort
Ortsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben.
Termin
Terminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen.
Hinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg.
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.), wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Den Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden.