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SUMMARY:Inhouse Schulung zum Kranführer (Kranführerschein) und Anschläger für Hallen-\, Portal-\, Kragarm- bzw. Säulenkrananlagen - 1-tägig
DESCRIPTION:Grundlage\nGesetzliche Qualifikation und Beauftragung der Kranführer bzw. Anschläger für Hallen-\, Portal-\, Kragarm- bzw. Säulenkrananlagen etc. laut DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Grundsatz 309-003. \nNutzen\nFach- und sachgerechter Umgang mit den jeweiligen gestellten Betriebsmitteln und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben\, inklusive verbesserter Wirtschaftlichkeit und Reduzierung der Instandhaltungskosten durch die qualifizierte Handhabung. \nFür die Schulung werden die gestellten internen Betriebsmittel verwendet\, somit ist der Bezug bzw. die Handhabung zum weiteren sicheren Umgang und Benutzung jederzeit gegeben. \nZielgruppe\nPersonen\, die als Bediener von Hallen-\, Portal-\, Kragarm- bzw. Säulenkrananlagen eingesetzt sind oder eingesetzt werden wollen. \nZiel\nSicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb\, d.h.  WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN \nVoraussetzung\n\nMindestalter 18 Jahre\nkörperliche Eignung\ngeistige und charakterliche Eignung\n\nAbschluss\nZertifikat\, Beauftragung und Befähigungsnachweis laut gesetzlicher Vorgabe \nInhalte\nTheoretische Ausbildung \n\nUnfallverhütungsvorschriften\nPhysikalische Grundlagen\nPrüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel\nBrückenkranarbeiten – Anschlagen\nEinsatzprüfung\, Sicherheitseinrichtungen\nTheorieprüfung\n\nPraktische Ausbildung \n\nEinweisung am Brückenkran\nFahrübungen mit und ohne Last\nPendelbewegungen\nPraktische Übungen und Prüfung\n\nDauer\nLaut Beschreibung\, siehe Details \nAusbildungsort\nOrtsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung\, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt\, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben. \nTermin\nTerminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung\, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen. \nHinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges\n\nDie Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg. \nDie Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig\, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters\, zu geringe Teilnehmerzahl\, etc.)\, wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet. \nDen Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht. \nPreise\nAlle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden. \nKran (Wikipedia)
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LOCATION:vor Ort im jeweiligen Betrieb I Inhouse-Schulung\, Bayern\, Deutschland
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SUMMARY:Betriebsräte fit zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz machen … / BetrVG § 87 I 4-tägig
DESCRIPTION:Grundlage\nGrundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. \nDer Betriebsrat muss sicherstellen\, dass der Arbeitgeber alle Arbeitsschutzvorschriften einhält und die Konsequenzen zieht. Diese Kontrollfunktion ergibt sich aus § 80 BetrVG: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Vorgänge informieren und ihm die Unterlagen vorlegen. \nNutzen\nDer Betriebsrat hat in vielen Bereichen des Arbeitslebens mitzuwirken und mitzubestimmen. Erst wenn der Betriebsrat weiß\, welchen Auftrag\, welche Aufgaben und Pflichten er in der Arbeitssicherheit hat\, kann er dabei auch seine Rechte richtig wahrnehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält viele Verfahrensvorschriften für den Umgang der Arbeitgeber\, Arbeitnehmer und des Betriebsrats untereinander. Er kann seine Aufgaben nur richtig erfüllen\, wenn er unter seinen Mitgliedern die Aufgaben verteilt. Er braucht Mitglieder\, die sich für eine Aufgabe spezialisieren. Das gilt auch für das sehr umfangreiche Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. \nZielgruppe\nBetriebsräte aus allen Bereichen \nZiel\nSicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb\, d.h. WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN \nAbschluss\nTeilnahmebescheinigung \nInhalte\n\nGesetzte\, Vorschriften\, Grundlagen\, Regelwerke\, Informationen\nGesetzliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz\nGrundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse\nUnfallversicherungsträger und Ämter für den Arbeitsschutz\nArbeits- und Wegeunfälle bzw. Versicherungsschutz etc.\nÜberblick über das betriebliche Arbeitsschutzsystem\nRechte und Pflichten des Betriebsrates\nArbeitsschutzausschuss-Sitzungen\nBetriebliche Gestaltungsfelder\nArbeitsstättenbegehung\nArbeitsplatzgestaltung\nMitbestimmungsrecht\nFallbeispiele\n\nDauer\nLaut Beschreibung\, siehe Details \nAusbildungsort\nOrtsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung\, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt\, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben. \nTermin\nTerminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung\, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen. \nHinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges\n\nDie Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg. \nDie Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig\, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters\, zu geringe Teilnehmerzahl\, etc.)\, wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet. \nDen Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht. \nPreise\nAlle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden. \nMitarbeiter (Wikipedia)
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LOCATION:vor Ort im jeweiligen Betrieb I Inhouse-Schulung\, Bayern\, Deutschland
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SUMMARY:Inhouse Mitarbeiterunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 - 1/2-tägig
DESCRIPTION:Grundlage\nDer Unternehmer hat die Versicherten (Mitarbeiter/Beschäftigten) mindestens einmal im Jahr nach der DGUV V1 § 4 über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. \nNutzen\nRECHTSSICHERHEIT für den Unternehmer und für die jeweiligen verantwortlichen Führungskräfte. Die Mitarbeiter haben eine Mitwirkpflicht und müssen die Führungskräfte unterstützen. Denn gesunde und motivierte Mitarbeiter/innen sind Grundpfeiler für ein erfolgreiches Unternehmen! \nZielgruppe\nFührungskräfte und Mitarbeiter aus allen Bereichen \nZiel\nSicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb d.h.  WISSEN – KÖNNEN – WOLLEN \nAbschluss\nZertifikat und Beauftragung laut gesetzlicher Vorgabe \nInhalte\n\nAufgaben der BG und GAA\nArbeits- und Wegeunfälle bzw. Versicherungsschutz etc.\nBrandschutz\, Feuerlöscher\, Rettungswege\nBetriebsanweisungen für Betriebsmittel und Gefahrstoffe\nEinsatz von Werkzeugen und Erkennen von Schäden\nEinsatz von den jeweiligen Betriebsmitteln\nPersönliche Schutzausrüstung\nAuszüge aus der StVO\nErste Hilfe und Notfallmanagement\nErgonomische Arbeitsplatzgestaltung\nFallbeispiele\n\nDauer\nLaut Beschreibung\, siehe Details \nAusbildungsort\nOrtsangaben laut Beschreibung oder Abstimmung\, Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt\, somit ist der jeweilige Bezug zu den eigenen Betriebsmitteln gegeben. \nTermin\nTerminangabe laut Beschreibung oder Abstimmung\, individuelle Termine für Firmen- und Inhouse Schulungen je nach betrieblichen Anforderungen. \nHinweise / AGB / Anmeldung / Sonstiges\n\nDie Anmeldung muss schriftlich erfolgen und somit erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise von dieser Homepage an. Gerichtsstand ist Regensburg. \nDie Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig\, ansonsten bleibt ist die Anmeldung unverbindlich. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Seminartag (gilt nur schriftlich) erhalten Sie die Seminargebühr zurück. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Findet das Seminar nicht statt (Erkrankung des Seminarleiters\, zu geringe Teilnehmerzahl\, etc.)\, wird die bis dahin geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet. \nDen Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung von seitens der AD Crew ist Folge zu leisten d.h. laut der DGUV V1 §15 hat jeder Teilnehmer eine aktive Mitwirkplicht. \nPreise\nAlle Preise verstehen sich pro Tag/Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Tagespauschale oder Gruppenpreise erhalten Sie jeweils auf Anfrage. Je nach Bedarf und Aufwand würde eine Aufwands- und Logistikpauschale z.B. für angemietete Betriebsmittel etc. zzgl. berechnet werden. \nMitarbeiter (Wikipedia)
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